• Es wohnt weiter als 2 km von der Schule entfernt.
  • Ärztliches Attest, dass das Kind noch nicht in der Lage ist, den Schulweg alleine zu bewältigen. Zusätzlich benötigen die Eltern eine Bescheinigung ihres Arbeitsgebers, aus der hervorgeht, dass sie ihr Kind auf dem Schulweg nicht begleiten können.